Preise
Erstanamnese/Folgeanamnese/Behandlungskosten
Die Berechnung meines Honorars erfolgt bei Selbstzahlern auf Basis eines Satzes von 50 Min. à ca. 90 Euro, bei Privat- und Zusatzversicherten verrechne ich nach Gebührenordnung für Heilpraktiker. Die Kostenabrechnung erfolgt jedoch für alle, unabhängig vom Versicherungsstatus, gleich.
Für ein Erstgespräch nehme ich mir ausführlich Zeit Ihr Anliegen mit Ihnen zu besprechen und im Anschluß Labor- und andere Testergebnisse auszuwerten. Sie müssen hierfür etwa 1 bis 1,5 Stunden Zeit einplanen.
Für die Erstanamnese berechne ich 140 Euro bei Erwachsenen und 120 Euro bei Kindern bis inkl. 5 Jahre.
Hinzu kommen gegebenfalls noch Kosten externer Labors, die jedoch direkt mit dem Labor beglichen werden und ggf. Material oder Medikamente aus dem Praxisbedarf. Auf
Basis des Erstgesprächs, der Labor- und Testergebnisse erstelle ich für Sie einen Therapieplan, den wir in einem kurzen Folgetermin (ca. 15 Min.) besprechen.
Für Folgetermine/Behandlungen berechnet sich mein Honorar auf Basis der GebüH (50 Min. etwa 90 Euro), gegebenenfalls kommen noch Kosten für Medikamente/Material aus dem Praxisbedarf oder externer Labors hinzu. Die Kosten können wir gerne im Vorfeld besprechen.
Die Behandlungskosten/Beratungskosten (auch telefonisch oder schriftlich) sind abhängig von der gewählten Therapieform sowie Dauer der Behandlung, i.d.R. eine halbe
bis eine Stunde. Die Berechnung erfolgt bei Selbstzahlern gemäß Stundensatz (in der Regel müssen Sie pro Behandlung mit 45 bis 90 Euro rechnen, Medikamente und Materialkosten aus dem
Praxisbedarf werden extra berechnet). Bitte erfragen Sie auch die Behandlungskosten für z.B. eine Akupunktur- oder Bioresonanzsitzung telefonisch.
Privatversicherte/Zusatzversicherte und Selbstzahler erhalten die Abrechnung nach Gebührenordnung für
Heilpraktiker.
Darmbehandlung (z.B. nach Antibiose), Detoxkuren, Schwermetallausleitung und Raucherentwöhnung
Bitte erfragen Sie bei den Preis für die Beratung und Erstellung Ihres persönlichen Therapieplans, bzw. die Raucherentwöhnung bei mir persönlich oder telefonisch.
Krankenkassen
Die Kosten des Heilpraktikers werden in der Regel ganz oder teilweise von den meisten privaten Krankenversicherungen, Beihilfen und Zusatzversicherungen erstattet. Welche Leistungen erstattet werden, Eigenanteil und die Erstattungshöhe ist jedoch abhängig von Ihrer persönlichen versicherungsvertraglichen Vereinbarung.
Bitte klären Sie die Kostenerstattung für Ihren persönlichen Fall mit Ihrer Versicherung. Gerne stehe ich Ihnen auch für Fragen zur Verfügung.
Ich rechne nicht direkt mit den Versicherungen ab, d.h. die Kosten müssen vollständig von Ihnen beglichen werden (auch für den Fall, dass die Kasse nicht die ganze Rechnung übernimmt) und Sie reichen dann die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein.
Abrechnungen für private Kassen und Zusatzversicherungen auf Basis der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) können auf Nachfrage jederzeit erstellt werden.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen leider keine Kosten einer Behandlung durch den Heilpraktiker.
Terminverschiebung/-absage
Falls Sie einen bereits gebuchten Termin absagen müssen, bitte ich Sie dies mindestens 24h, bzw. einen Werktag vorher zu tun. D.h. beispielsweise Absagen für Montagstermine spätestens am Freitag Vormittag. Andernfalls behalte ich mir vor, den Termin voll für die reservierte Zeit in Rechnung zu stellen, da es oft nicht möglich ist, kurzfristig den Termin erneut zu belegen.
Bereitschaftsdienst
Akute Beschwerden kennen leider keine Feiertage.
Sollten Sie am Wochende oder am Feiertag meine Hilfe benötigen, biete ich Ihnen meinen Bereitschaftsdienst an. In diesem Fall sprechen Sie mir bitte nach der Ansage meines Anrufbeantworters auf das Band. Ich höre diesen regelmäßig ab und melde mich dann baldmöglichst bei Ihnen.
Hausbesuche
Auf Wunsch biete ich im "Großraum" Gröbenzell auch Hausbesuche an. Der Preis berechnet sich hier nach Entfernung, Aufwand und Dauer der Behandlung bzw. Abrechnung nach Gebührenordnung für Heilpraktiker, bzw. Stundensatz.