
Preise
Erstanamnese/Folgeanamnese/Beratungs- und Behandlungskosten
Die Berechnung meines Honorars erfolgt ab 1.1.2026 mit ca. 120 Euro für 50 Min. Zusätzlich können Material- und Laborkosten hinzu kommen. Bei Privat- und
Zusatzversicherten erstelle ich gerne eine Rechnung auf Basis der Ziffern der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Die Gebührenordnung ist aus dem Jahr 1986 und seitdem, trotz gestiegener
Kosten und Inflation, nicht angepasst worden. Aus diesem Grund übersteigen meine Preise teils die Höchstsätze der Gebührenordnung und sind selber zu tragen.
Für ein Erstgespräch nehme ich mir ausführlich Zeit Ihr Anliegen mit Ihnen zu besprechen und im Anschluss Labor- und andere Testergebnisse auszuwerten. Für die Erstanamnese berechne ich ab 1.1.2026 180 Euro.
Hinzu kommen gegebenfalls noch Kosten externer Labors, die jedoch direkt mit dem Labor beglichen werden und ggf. Material oder Medikamente aus dem Praxisbedarf. Auf
Basis des Erstgesprächs, der Labor- und Testergebnisse erstelle ich für Sie einen Therapieplan, den wir in einem kurzen Folgetermin (bis zu15 Min.) besprechen, der im Preis inbegriffen ist.
Längere Nachbesprechungstermine werden auf Basis der zusätzlich benötigten Zeit verrechnet.
Für Folgetermine/Behandlungen berechnet sich mein Honorar auf Basis der GebüH bzw. teils die GebüH übersteigenden Sätzen (in Anlehnung an den Stundensatz 50 Min. etwa 120 Euro), gegebenenfalls kommen noch Kosten für Medikamente/Material aus dem Praxisbedarf oder externer Labors hinzu. Kostentransparenz ist mir sehr wichtig, deshalb können wir gerne alle Kosten im Vorfeld besprechen.
Die Behandlungskosten/Beratungskosten (auch telefonisch oder schriftlich - unabhängig vom Medium) sind abhängig von der gewählten Therapieform sowie Dauer der Behandlung, i.d.R. eine halbe bis eine Stunde. Medikamente und Materialkosten aus dem Praxisbedarf werden extra berechnet. Bitte erfragen Sie gerne auch die Behandlungskosten für z.B. eine Osteopathie-, Akupunktur- oder Bioresonanzsitzung oder eine Folgeanamnese/Anpassung des Therapiepplans.
Krankenkassen
Die Kosten des Heilpraktikers werden in der Regel ganz oder teilweise von den meisten privaten Krankenversicherungen, Beihilfen und Zusatzversicherungen erstattet. Welche Leistungen erstattet werden, Eigenanteil und die Erstattungshöhe ist jedoch abhängig von Ihrer persönlichen versicherungsvertraglichen Vereinbarung. Die Gebührenordnung ist aus dem Jahr 1986 und seitdem, trotz gestiegener Kosten und Inflation, nicht angepasst worden. Aus diesem Grund übersteigen meine Preise teils die Höchstsätze der Gebührenordnung und sind als Eigenleistung selber zu tragen.
Bitte klären Sie die Kostenerstattung für Ihren persönlichen Fall mit Ihrer Versicherung. Gerne stehe ich Ihnen auch für Fragen zur Verfügung.
Ich rechne nicht direkt mit den Versicherungen ab, d.h. die Kosten müssen vollständig von Ihnen beglichen werden (auch für den Fall, dass die Kasse nicht die ganze Rechnung übernimmt) und Sie reichen dann die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein.
Abrechnungen für private Kassen und Zusatzversicherungen auf Basis der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) können auf Nachfrage jederzeit erstellt werden.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel leider keine Kosten einer Behandlung durch den Heilpraktiker.
Terminverschiebung/-absage
Falls Sie einen bereits gebuchten Termin absagen müssen, bitte ich Sie dies mindestens 24h besser noch 48h, bzw. mindestens einen Werktag vorher zu tun. D.h.
beispielsweise Absagen für Montagstermine spätestens am Freitag Vormittag. Andernfalls behalte ich mir vor, den Termin voll in Rechnung zu stellen, da es oft nicht möglich ist, kurzfristig den
Termin erneut zu belegen.
Absagen bitte immer telefonisch oder per Email, nicht per Whatsapp oder SMS. Bitte auch nicht den Termin einfach in der Onlinebuchung kommentarlos stornieren.
Bereitschaftsdienst
Akute Beschwerden kennen leider keine Feiertage.
Sollten Sie am Wochenende oder am Feiertag meine Hilfe benötigen, und meine Praxis Bereitschaftsdienst haben (bitte entnehmen Sie das dem Bereitschaftskalender der Lokalpresse), biete ich Ihnen meinen Bereitschaftsdienst an. In diesem Fall sprechen Sie mir bitte nach der Ansage meines Anrufbeantworters auf das Band. Ich höre diesen im Rahmen meines Bereitschaftsdienstes regelmäßig ab und melde mich dann baldmöglichst bei Ihnen.
Hausbesuche
Auf Wunsch biete ich im "Großraum" Gröbenzell auch Hausbesuche an. Der Preis berechnet sich hier nach Entfernung, Aufwand und Dauer der Behandlung bzw. Abrechnung nach Gebührenordnung für Heilpraktiker, bzw. Stundensatz.