Preise
Erstanamnese/Folgeanamnese/Behandlungskosten
Die Berechnung meines Honorars erfolgt in Anlehnung an eine Satzes von ca. 95 Euro à 50 Min. Bei Privat- und Zusatzversicherten verrechne ich nach Gebührenordnung
für Heilpraktiker. Die Höhe der Kosten ist jedoch für alle, unabhängig vom Versicherungsstatus, gleich. Die Gebührenordnung ist aus dem Jahr 1986 und seitdem, trotz gestiegener Kosten und
Inflation, nicht angepasst worden. Aus diesem Grund übersteigen meine Preise teils die Höchstsätze der Gebührenordnung und sind selber zu tragen.
Für ein Erstgespräch nehme ich mir ausführlich Zeit Ihr Anliegen mit Ihnen zu besprechen und im Anschluß Labor- und andere Testergebnisse auszuwerten. Für die Erstanamnese berechne ich 150 Euro.
Hinzu kommen gegebenfalls noch Kosten externer Labors, die jedoch direkt mit dem Labor beglichen werden und ggf. Material oder Medikamente aus dem Praxisbedarf. Auf
Basis des Erstgesprächs, der Labor- und Testergebnisse erstelle ich für Sie einen Therapieplan, den wir in einem kurzen Folgetermin (ca. 15 Min.) besprechen, der im Preis inbegriffen ist. Längere
Nachbesprechungstermine werden auf Basis der zusätzlich benötigten Zeit verrechnet.
Für Folgetermine/Behandlungen berechnet sich mein Honorar auf Basis der GebüH bzw. teils die GebüH übersteigende Sätzen (50 Min. etwa 95 Euro), gegebenenfalls kommen noch Kosten für Medikamente/Material aus dem Praxisbedarf oder externer Labors hinzu. Die Kosten können wir gerne im Vorfeld besprechen.
Die Behandlungskosten/Beratungskosten (auch telefonisch oder schriftlich - unabhängig vom Medium) sind abhängig von der gewählten Therapieform sowie Dauer der Behandlung, i.d.R. eine halbe bis eine Stunde. Die Berechnung erfolgt bei Selbstzahlern gemäß Stundensatz. Medikamente und Materialkosten aus dem Praxisbedarf werden extra berechnet. Bitte erfragen Sie gerne auch die Behandlungskosten für z.B. eine Osteopathie-, Akupunktur- oder Bioresonanzsitzung telefonisch.
Krankenkassen
Die Kosten des Heilpraktikers werden in der Regel ganz oder teilweise von den meisten privaten Krankenversicherungen, Beihilfen und Zusatzversicherungen erstattet. Welche Leistungen erstattet werden, Eigenanteil und die Erstattungshöhe ist jedoch abhängig von Ihrer persönlichen versicherungsvertraglichen Vereinbarung. Die Gebührenordnung ist aus dem Jahr 1986 und seitdem, trotz gestiegener Kosten und Inflation, nicht angepasst worden. Aus diesem Grund übersteigen meine Preise teils die Höchstsätze der Gebührenordnung und sind selber zu tragen.
Bitte klären Sie die Kostenerstattung für Ihren persönlichen Fall mit Ihrer Versicherung. Gerne stehe ich Ihnen auch für Fragen zur Verfügung.
Ich rechne nicht direkt mit den Versicherungen ab, d.h. die Kosten müssen vollständig von Ihnen beglichen werden (auch für den Fall, dass die Kasse nicht die ganze Rechnung übernimmt) und Sie reichen dann die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein.
Abrechnungen für private Kassen und Zusatzversicherungen auf Basis der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) können auf Nachfrage jederzeit erstellt werden.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel leider keine Kosten einer Behandlung durch den Heilpraktiker.
Terminverschiebung/-absage
Falls Sie einen bereits gebuchten Termin absagen müssen, bitte ich Sie dies mindestens 24h besser noch 48h, bzw. mindestens einen Werktag vorher zu tun. D.h.
beispielsweise Absagen für Montagstermine spätestens am Freitag Vormittag. Andernfalls behalte ich mir vor, den Termin voll in Rechnung zu stellen, da es oft nicht möglich ist, kurzfristig den
Termin erneut zu belegen.
Absagen bitte immer telefonisch oder per Email, nicht per Whatsapp oder SMS.
Bereitschaftsdienst
Akute Beschwerden kennen leider keine Feiertage.
Sollten Sie am Wochende oder am Feiertag meine Hilfe benötigen, biete ich Ihnen meinen Bereitschaftsdienst an. In diesem Fall sprechen Sie mir bitte nach der Ansage meines Anrufbeantworters auf das Band. Ich höre diesen regelmäßig ab und melde mich dann baldmöglichst bei Ihnen.
Hausbesuche
Auf Wunsch biete ich im "Großraum" Gröbenzell auch Hausbesuche an. Der Preis berechnet sich hier nach Entfernung, Aufwand und Dauer der Behandlung bzw. Abrechnung nach Gebührenordnung für Heilpraktiker, bzw. Stundensatz.